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Kinderschutz ist Netzwerkarbeit

Seit 1993 gilt in Liechtenstein ein gesetzliches Gewaltverbot in der Erziehung. Der Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste ist die Kinderschutzbehörde, die für die Umsetzung des Gesetzes eintritt.


Immer wieder wird appelliert, beim Thema Kindeswohl nicht wegzuschauen. Selbst wer einen Verdacht der Vernachlässigung oder Gewalt hegt, sollte nicht zögern und eine Meldung machen. Der Kinder- und Jugenddienst des Amts für Soziale Dienste ist dafür die zuständige Behörde. In den vergangenen Jahren war das Amt für Soziale Dienste im Schnitt mit 43 Fällen von Kindeswohlgefährdung pro Jahr befasst. Diese Fälle beziehen sich insbesondere auf Vernachlässigung, körperliche und/oder psychische Misshandlung, sexuellen Missbrauch und/oder Miterleben von Gewalt in der Familie. Die häufigste Form von Kindeswohlgefährdung ist die Vernachlässigung mit durchschnittlich 17 Fällen pro Jahr, gefolgt von (Verdacht auf) körperliche Misshandlung mit durchschnittlich 15 Fällen.


Die Coronapandemie hatte Auswirkungen auf die Anzahl der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen. Das zeigte sich jedoch erst gegen Ende der einschneidenden Schutzmassnahmen. Seither hat die Anzahl der in Anspruch genommenen Hilfen deutlich zugenommen.


Wichtige Zusammenarbeit


Häufig sind es Lehrpersonen, Fachstellen oder aber besorgte Angehörige, die sich mit einem Verdacht oder der Gewissheit einer Kindeswohlgefährdung an das Amt für Soziale Dienste wenden. Die Kinder- und Jugendhilfe muss als Kinderschutzbehörde jede Mitteilung unverzüglich prüfen und jeden Fall individuell beurteilen. «Wir versuchen uns ein objektives Bild zu verschaffen. Häufig erfolgt ein Gespräch mit dem betroffenen Kind, den Eltern, den Lehrpersonen und anderen Bezugspersonen, um dann entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten», sagt Marcel Zagonel, Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe. Das Amt für Soziale Dienste geht auf jeden Einzelfall individuell ein, um die richtigen Hilfen aufzugleisen. Diese können von einem Gespräch mit den Eltern zur Sensibilisierung für die Bedürfnisse und Rechte des Kindes, über ambulante (Erziehungs-)Hilfen bis hin zu stationären Unterbringungen der Kinder in geeigneten Einrichtungen reichen. Vorhauser ist überzeugt:

Die Einstellung zur Gewalt in der Erziehung hat sich in den vergangenen Jahren verändert und Gewalt in der Erziehung wird mittlerweile vom Grossteil der Bevölkerung abgelehnt.

Die Umsetzung gelinge aber nicht immer. «Die meisten Eltern wissen, dass es nicht richtig ist, ihr Kind zu schlagen. Sie tun es meist aus Überforderung», sagt Vorhauser. Gewalt komme in Familien aller Gesellschaftsschichten vor, ein besonderes Risiko der Überforderung gebe es aber in Familien, in denen weitere Belastungen wie finanzielle Schwierigkeiten, psychische Erkrankungen, Beziehungs- oder Suchtprobleme eine Rolle spielen. Kinderschutz bedeute deshalb auch Netzwerkarbeit.


Im ersten Moment wird eine Meldung bei der Behörde von vielen Eltern als Kränkung empfunden, doch im Nachhinein sind manche auch froh darüber, dass sie nun Hilfe bekommen.

Gemeinsam wird mit der Familie – sehr häufig mit involvierten Kooperationspartnern - versucht, die Belastungsfaktoren zu entschärfen und Veränderungen zu erarbeiten, die notwendig sind, um die Sicherheit und das Wohl des Kindes wiederherzustellen.

 

Wertvolle Links

Bericht im Volksblatt zum Download

Zur Person

Helene Vonhauser Leiterin des Kinder- und Jugenddienstes






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